Bachelorarbeiten
Im Laufe des Bachelorstudiums verfassen Studierende zwei Bachelorarbeiten: Die erste Bachelorarbeit muss in einer Lehrveranstaltung aus den Aufbaumodulen »Analyse« oder »Theorie« geschrieben werden, die zweite Bachelorarbeit in einer Lehrveranstaltung aus den Vertiefungsmodulen. Innerhalb dieses Rahmens können Studierende frei entscheiden, in welcher Lehrveranstaltung sie die jeweilige Bachelorarbeit schreiben möchten.
- Eine Bachelorarbeit ist keine Studienabschlussarbeit, sondern eine längere schriftliche Hausarbeit, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Aufbau- bzw. Vertiefungsmoduls geschrieben wird.
- Im LV-Typ »Proseminar« wird die Bachelorarbeit anstatt der von regulären Lehrveranstaltungsteilnehmenden zu verfassenden, gewöhnlichen Proseminararbeit (oder einer entsprechenden maßgeblichen Teilleistung, die in diesem Fall entfällt,) verfasst.
- Im LV-Typ »Übung« wird die Bachelorarbeit zusätzlich zu den regulär zu erbringenden (kürzeren) Teilleistungen verfasst.
- Der Umfang der Bachelorarbeit sollte etwa 40.000 Zeichen betragen.
- Das Thema der Bachelorarbeit wählen die Studierenden in Absprache mit Ihnen selbst; es muss in Methodik, Gegenstandsbezug oder These mit den Inhalten Ihrer Lehrveranstaltung vereinbar sein.
Anmeldung und Betreuung der Bachelorarbeit
Als Lehrende*r sind Sie gesetzlich verpflichtet, spätestens in der ersten Sitzung einer Lehrveranstaltung
- die Regularien für die Anmeldung und Themenvereinbarung einer Bachelorarbeit,
- die Leistungsanforderungen und Beurteilungskriterien,
- sowie die Fristen zur Anmeldung und Abgabe der Arbeit
bekanntzugeben. Wir empfehlen Ihnen, sich im Hinblick auf die Leistungsanforderungen an den »Empfehlungen für die Beurteilung akademischen Schreibens in der Theater-, Film- und Medienwissenschaft« zu orientieren.
Bachelorarbeiten werden bei Ihnen in ausgedruckter oder elektronischer Form abgegeben, auch die Anmeldung zu einer Bachelorarbeit erfolgt ausschließlich bei Ihnen als Lehrperson. Eine gesonderte Anmeldung bei der Studienprogrammleitung oder der StudienServiceStelle wird nicht vorgenommen. Die Bachelorarbeit wird von Ihnen betreut, d.h. wir erwarten, dass Sie bei Themenfindung, Eingrenzung und der Betreuung des Schreibprozesses Unterstützung leisten. Es kann sinnvoll sein, Studierende, die eine Bachelorarbeit verfassen wollen, frühzeitig zum Gespräch zu bitten.
Wichtig
Fristen und Noteneintragung
Als Lehrende*r legen Sie selbst die Abgabefristen fest und kommunizieren diese gegenüber den Studierenden. Allerdings gelten Maximalfristen: Die späteste Einreichfrist für schriftliche Arbeiten des Wintersemesters ist der 30. April, bei Arbeiten des Sommersemesters der 30. September. Die Beurteilungsfrist von 28 Tagen beginnt mit dem Zeitpunkt des Einreichens der Arbeit. Die Studienprogrammleitung rät jedoch dringend davon ab, dass Sie diese Fristen ausreizen, da dies unerwartete zeitliche Nachteile im Studienfortgang der Studierenden verursachen kann. Bitte weisen Sie die Studierenden darauf hin und wählen Sie verbindliche Fristen, innerhalb derer ausreichend Bearbeitungszeit zur Verfügung steht, ohne dass dieser Zeitraum unnötig gedehnt wird.
Lehrende können die Note für die Bachelorarbeit nicht selber in u:space eintragen. Dies übernimmt die StudienServiceStelle. Bitte tragen Sie bei allen Studierenden, die das Seminar nicht regulär, sondern mit einer Bacherlorarbeit abschließen, auch keine Note für die Lehrveranstaltung ein. Diese wird gemeinsam mit der Note für die Bachelorarbeit von der StudienServiceStelle eingetragen. Es empfiehlt sich, für Ihre eigenen Zwecke und zur Übersicht eine Liste zu führen, auf der die Studierenden, welche eine Bachelorarbeit verfassen werden, verzeichnet sind.
Das Formular »Beurteilung Bachelorarbeit und LV« muss von den Studierenden bei der Abgabe ihrer Arbeit beigefügt werden. Sie ergänzen auf ihm die Note der Arbeit und jene der Lehrveranstaltung und übermitteln es per E-Mail oder persönlich an die StudienServiceStelle.
Bachelorarbeiten im empfohlenen Studienpfad
Mit 1. Oktober 2024 ist nach dem empfohlenen Studienpfad das Verfassen der zwei BA-Arbeiten für das 3. Semester und 5. Semester vorgesehen.
Regelung im Wintersemester
Benötigt der/die Student*in die Note der BA-Arbeit für die Anmeldephase des Folgesemesters, um den Punkt des Studienpfads zu erfüllen und/oder die Voraussetzung für den Übergang vom Aufbaumodul ins Vertiefungsmodul zu erfüllen, ist die Korrektur der BA-Arbeit und die Übermittlung der Note (mittels „Beurteilungsformular“ an die StudienServiceStelle) ist bis zum 10. Februar notwendig.
Regelung im Sommersemester
Benötigt der/die Student*in die Note der BA-Arbeit für die Anmeldephase des Folgesemesters, um den Punkt des Studienpfads zu erfüllen und/oder die Voraussetzung für den Übergang vom Aufbaumodul ins Vertiefungsmodul zu erfüllen, sind folgende Fristen relevant. Der 15. August ist als späteste Abgabefrist für BA-Arbeiten zu setzen. Bei maximal 28 Tagen Korrektur- und Beurteilungsfrist für BA-Arbeiten sind die Noten bis Mitte September einzutragen, sodass sich Studierende rechtzeitig für Lehrveranstaltungen des folgenden Wintersemesters anmelden können.
Arbeitsprozess, formale Richtlinien und Beurteilung
Jede der beiden Bachelorarbeiten hat einen Wert von 5 ECTS. Ein Credit entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Arbeitsstunden. Das Thema einer Bachelorarbeit wird in der Vereinbarung mit den Studierenden so eingegrenzt, dass diese ihre jeweilige Arbeit in 125 bis 150 Arbeitsstunden inklusive Recherche, Konzept, schriftliche Ausarbeitung, Korrekturlesen, Layout und Ausdruck positiv erledigen können.
Der Studienplan gibt keine formalen Richtlinien für Bachelorarbeiten an. Wir bitten Sie, Hinweise zu sinnvollen Richtlinien bzw. auf entsprechende Fachliteratur in der Lehrveranstaltung zu geben.
Das Curriculum stellt fest, dass durch Bachelorarbeiten die formale und inhaltliche Kompetenz zur Behandlung klar umrissener, wissenschaftlicher Problemstellungen nachgewiesen werden soll.
FAQ zu Bachelorarbeiten
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Bis wann müssen sich Studierende entscheiden, ob sie eine Bachelorarbeit schreiben wollen?
Sie legen die Anmeldefrist selbst fest und geben diese spätestens in der ersten Einheit bekannt. Die Universität Wien empfiehlt, die Frist mit den ersten vier Wochen der Lehrveranstaltung festzulegen.
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Bis wann können Studierende ihre Bachelorarbeit abmelden, ohne negativ beurteilt zu werden?
Sie legen selbst fest, bis wann Studierende eine angemeldete Bachelorarbeit wieder abmelden dürfen. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat dies eine negative Beurteilung der Bachelorarbeit und damit der gesamten Lehrveranstaltung zur Folge. Es wird empfohlen, diese Frist nicht über die letzte Einheit hinauszuziehen.
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Kann eine positive Note vergeben werden, wenn die Bachelorarbeit oder die Basisleistung negativ ausfällt?
Nein. Wenn eine Teilleistung negativ ist, kann keine positive Note ausgestellt werden. Die Basisleistungen (= Lehrveranstaltung) und die Zusatzleistung (= Bachelorarbeit) müssen für sich genommen positiv sein. Negative Basisleistung = negative Note, negative Bachelorarbeit = negative Note.
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Welche Gewichtung haben die Teilleistungen?
Wenn sowohl die Basisleistung als auch die Zusatzleistung positiv sind, können Sie als Lehrende_r die Gewichtung selbst festlegen, nach der Sie die Note berechnen. Es wird empfohlen, die Bachelorarbeit mit 50 % zu bewerten. (Selbstverständlich nur, wenn Basisleistung und Bachelorarbeit positiv sind. Andernfalls ist die Leistung ausnahmslos negativ zu bewerten.)
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Wie werden Bachelorarbeiten im Sammelzeugnis erfasst?
Eine Bachelorarbeit ist eine Zusatzleistung zu einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung und wird daher als solche ausgewiesen. Es wird eine Note für Lehrveranstaltung und Bachelorarbeit vergeben. Diese Note wird erst dann von der StudienServiceStelle eingetragen, wenn auch die Bachelorarbeit beurteilt ist und das Formular »033580 Beurteilung Bachelorarbeit und LV« an die StudienServiceStelle übermittelt wurde.