Tutorien

Tutorien sind eine Maßnahme, die der Verbesserung der Qualität der Lehre dient. Der Tätigkeitsbereich von Tutor*innen umfasst

  • die begleitende Betreuung von Studierenden im Rahmen einer Lehrveranstaltung;
  • die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen;
  • die Durchführung von mit Lehraufgaben verbundenen Verwaltungstätigkeiten;
  • die Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen.


Grundlegendes zum Einsatz von Tutorien in unserem Studienprogramm

Tutorien, die mit erfahrenen Studierenden besetzt werden, können dazu dienen, eine Lehrperson in administrativen Aufgaben zu unterstützen, z.B. Noten in u:cloud einzutragen, Kopien anzufertigen oder sonstige organisatorische Aufgaben von Lehrenden zu übernehmen, wenn dies dazu beiträgt, dass die Lehrperson mehr Zeit für die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung hat.

Als Studienprogrammleitung präferieren wir jedoch, dass Tutorien für eine angebotsbezogene Verbesserung der Qualität der Lehre eingesetzt werden. Es geht also darum, mittels Tutorien Angebote für Studierende zu schaffen, die ohne diese nicht möglich wären, so etwa eine zusätzliche Sichtungsveranstaltung, ein begleitendes Tutorium, in welchem Studierende vertiefend Texte diskutieren, die Durchführung eines Peer-Reviews für z.B. Lesekarten und vieles mehr.

Tutor*innen dürfen in keinem Fall selbständig Lehre abhalten oder die Lehrperson vertreten.

Vergabeprozess und -kriterien

Das Studienprogramm Theater-, Film- und Medienwissenschaft verfügt über ein Budget an Stunden für Tutorien, das wie die Zahl der Lehrstunden im Rahmen der Zielvereinbarungen mit dem Rektorat und auf Basis von Berechnungen des Controllings zugewiesen werden. Die Studienkonferenz hat sich im Studienjahr 2018 auf folgende Vergaberichtlinie verständigt:

  • Alle Lehrenden, die über ein Lehrdeputat von 7 SWS und mehr verfügen, erhalten ein Tutorium

Besetzung der Tutorien

Die Auswahl von Tutor*innen erfolgt in Absprache mit der Studienprogrammleitung durch die Lehrenden, die auch die Dienst- und Fachaufsicht wahrnehmen. Die StudienServiceStelle unterstützt Lehrende jedoch gerne in der Besetzung, indem sie eine Vorlage für eine Stellenausschreibung zur Verfügung stellt und die Ausschreibung auf Wunsch über den Massenmail-Verteiler an alle Studierenden im Studienprogramm versendet. Tutorien können grundsätzlich freihändig vergeben werden, es gibt keine formalen Verfahren, die zu beachten wären.

Dauer und Umfang der Tutorien

Das Arbeitsverhältnis mit dem*der Tutor*in wird jeweils für 6 Monate pro Semester abgeschlossen.

  • Arbeitsverhältnis Wintersemester: September bis Februar
  • Arbeitsverhältnis Sommersemester: März bis August

Das Gesamtarbeitsausmaß beträgt bei einem sogenannten 4-stündigen Tutorium, das wir in der Regel vergeben, 60 Zeitstunden. Sofern Sie erwarten, dass die*der Tutor*in auch in der begleiteten Lehrveranstaltung anwesend ist, gilt auch diese Zeit als Arbeitszeit und ist auf das Gesamtarbeitsausmaß anzurechnen. Das Monatsgehalt beträgt 144,50 €, bzw. das Gesamtgehalt 1.011,50 € (Stand: März 2018). Details entnehmen Sie bitte den Informationen über Tutorien im Intranet.

Arbeitsrechtliches

Tutor*innen sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer*innen, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Masterstudium noch nicht abgeschlossen haben. Das Arbeitsverhältnis endet (ohne dass es einer Beendigungserklärung bedarf) jedenfalls am Ende des Semesters, in dem das Masterstudium abgeschlossen wird, längstens jedoch nach einer Gesamtdauer von vier Jahren. Auf die Gesamtdauer sind nur die tatsächlichen Vertragszeiten anzurechnen, die nach dem 30.09.2007 zurückgelegt wurden.