Bachelorstudium »Theater-, Film- und Medienwissenschaft«
Studienkennzahl 033 580
Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen zum Bachelorstudium und hilfreiche Materialien für Ihre Studienorganisation. Die grafische Aufbereitung des Curriculums bietet eine gute Übersicht über das Studium.
Das Curriculum des Bachelorstudiums »Theater-, Film und Medienwissenschaft« sieht eine Studiendauer von sechs Semestern und 180 ECTS vor. 150 ECTS sind aus dem Lehrangebot der Theater-, Film- und Medienwissenschaft zu absolvieren, 30 weitere ECTS in Form eines Erweiterungscurriculums (EC). Im Laufe des Studiums sind zwei Bachelorarbeiten zu verfassen.
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Studienziele und Qualifikationsprofil
Im Bachelorstudium »Theater-, Film- und Medienwissenschaft« werden theatrale und mediale Prozesse in kulturwissenschaftlicher Perspektive untersucht. Gelehrt werden Geschichte, Theorie und Ästhetik von Theater, von Film, von Einzelmedien wie Fotografie, Radio, Fernsehen, Internet sowie deren intermediale Bezüge. Der Ansatz der Vermittlung ist ein integrativer, er verbindet die Gegenstandsbereiche Theater, Film und Medien.
Die Studierenden erarbeiten historisch und systematisch Grundlagen der »Theater-, Film- und Medienwissenschaft«. Sie lernen szenische Vorgänge zu beschreiben, Prozesse inszenierter Wahrnehmung zu verstehen, ästhetische Verfahren zu analysieren, technische Paradigmen nachzuvollziehen, Konstruktionsweisen von Subjekten und Gesellschaft transparent zu machen.
Die Lehre ist forschungsorientiert, fördert die produktive und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der künstlerischen Praxis und vermittelt berufliche Vorbildung für Arbeitsfelder, die einen eigenständigen Umgang mit kulturellem Wissen erfordern. Die Tätigkeitsprofile stehen zum Studium nicht in einem einfachen Verhältnis der Abfolge von wissenschaftlicher Grundbildung und Beruf, sondern in einem dynamischen Wechselverhältnis von Theorie und Praxis, aus dem zukunftsorientierte Berufsfelder resultieren.
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Berufsfelder
Das Bachelorstudium »Theater-, Film- und Medienwissenschaft« stellt keine direkte Berufsausbildung dar, sondern qualifiziert für
- angestammte und innovative Berufe im künstlerischen, organisatorischen und vermittelnden Bereich der Theater-, Film- und Medienproduktion, -distribution und -rezeption
- wissenschaftliche und administrative Tätigkeiten an öffentlichen Stellen, Forschungsinstitutionen und Universitäten oder
- ein weiterführendes wissenschaftliches Studium.
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Erweiterungscurriculum (EC)
Bitte beachten Sie, dass für Erweiterungscurricula eine Registrierung notwendig ist. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Studierende des Bachelorstudiums »Theater-, Film- und Medienwissenschaft« absolvieren nicht nur das Lehrangebot der Theater-, Film- und Medienwissenschaft, sondern zusätzlich 30 ECTS innerhalb frei wählbarer Erweiterungscurricula (EC), welche an der Universität Wien an verschiedenen Instituten angeboten werden. EC dienen dem Erwerb von Kompetenzen und Wissen, die hinsichtlich der individuellen Berufsplanung vorbildend und vorbereitend sind. Dabei können Sie frei nach Ihrem Interesse wählen – eine Ausnahme bildet nur das EC »Medienästhetik im Alltagseinsatz« des Studienprogramms »Theater-, Film- und Medienwissenschaft«, das Sie nicht belegen können.
Die Website des Studienservice und Lehrwesen bietet Ihnen eine Übersicht der Erweiterungscurricula der Universität Wien.
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Mentoring
Selbst Mentor_in werden
Im Rahmen der Lehrveranstaltung „Mentoring-Workshop“ haben Sie die Gelegenheit, selbst Mentor_in zu werden.
Im Mentoring unterstützen Studierende ab dem zweiten Semester (positiver Abschluss der StEOP ist Voraussetzung) die Studienanfänger_innen beim Einstieg in den Universitäts- und Studienalltag. Als Mentor_in heißen Sie die Erstsemestrigen willkommen und begleiten diese im Rahmen eines von Ihnen selbst entwickelten, verantworteten und durchgeführten Programms – mit praktischen Tipps, geführten Touren durch die Uni und das Institut sowie im Aufbauen von Peer-Strukturen. Das Mentoring führen Sie in Zweierteams eigenverantwortlich durch, im gesamten Prozess werden Sie dabei in Form einer Supervision begleitet. Mehr Informationen finden Sie in der Lehrveranstaltung des jeweiligen Semesters.
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Praktika
Da der Einstieg in die Erwerbstätigkeit nach dem Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft ohne Nachweis praktischer Tätigkeiten im entsprechenden Bereich kaum zu bewältigen ist und direkt berufsqualifizierende Kompetenzen der künstlerischen bzw. organisatorischen Art nicht den Studienzielen des Master-Bereichs entsprechen, können auch bis zu drei fachspezifische Praktika von mindestens je 120 Arbeitsstunden (also insgesamt mindestens 360 Arbeitsstunden) als EC »Fachspezifische Praxis« im Umfang von 15 ECTS anstelle eines Erweiterungscurriculums anerkannt werden. Damit ein fachspezifisches Praktikum anerkannt werden kann, muss es während des Studiums abgeleistet werden. Ein Praktikum, welches vor Aufnahme des Studiums geleistet wurde, kann demnach nicht anerkannt werden.
Die Anerkennung der fachspezifischen Praxis erfolgt auf Grundlage des Formulars »033580 BA Anerkennung Praktikum« (Zeitrahmen, Aufwand, Tätigkeitsbereiche, Kontaktperson) sowie eines einseitigen Praxisberichts. Die fachspezifische Praxis kann erst anerkannt werden wenn alle Einzelpraktika erbracht wurden!
Die Kombination von fachspezifischer Praxis und alternativer Erweiterung ist nicht gestattet.
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Bachelorarbeiten
Im Laufe des Bachelorstudiums verfassen Sie zwei Bachelorarbeiten, die jeweils im Rahmen einer Lehrveranstaltung angefertigt werden.
Eine Bachelorarbeit ist keine Studienabschlussarbeit, sondern eine längere schriftliche Seminararbeit, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Aufbau- bzw. des Vertiefungsbereichs geschrieben wird. Im Gegensatz zu regulären Teilnehmer_innen der Lehrveranstaltung beenden Studierende, die sich für eine Bachelorarbeit angemeldet haben, die Lehrveranstaltung nicht, wie zumeist üblich, mit einer gewöhnlichen Seminararbeit (oder äquivalenten Leistung). Stattdessen wird an ihrer Stelle die Bachelorarbeit verfasst, deren Umfang etwa 40.000 Zeichen betragen sollte.
Das Thema der Bachelorarbeit wählen Sie in Absprache mit der betreuenden Lehrperson selbst; es muss in Methodik, Gegenstandsbezug oder Thema anschlussfähig an die Inhalte der Lehrveranstaltung sein.
Die erste Bachelorarbeit muss in einer Lehrveranstaltung aus den Aufbaumodulen »Analyse« oder »Theorie« geschrieben werden. Die zweite Bachelorarbeit ist in einer Lehrveranstaltung der Vertiefungsmodule zu verfassen. Innerhalb dieses Rahmens können Sie frei entscheiden, in welcher Lehrveranstaltung Sie die jeweilige Bachelorarbeit schreiben möchten.
Voraussetzungen beachten, Studienverzögerung vermeiden
Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst dann zu Lehrveranstaltungen des Vertiefungsbereichs anmelden können, wenn Sie den Aufbaubereich erfolgreich absolviert haben. Dazu zählt auch eine positiv beurteilte Bachelorarbeit. Da die Abgabefrist und die anschließende Korrekturfrist bis zur Eintragung der Note so liegen kann, dass die Anmeldephase für das kommende Semester bereits beendet wurde, ist es sinnvoll, den eigenen Studienverlauf so zu planen, dass Sie im Folgesemester zunächst andere Module als jene des Vertiefungsbereichs absolvieren, z.B. Vorlesungen, Veranstaltungen der Ergänzungsmodule oder aus einem Erweiterungscurriculum.
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Anmeldung der Bachelorarbeit
Jede_r Lehrende ist gesetzlich verpflichtet, spätestens in der ersten Sitzung einer Lehrveranstaltung die Regularien für die Anmeldung und Themenvereinbarung einer Bachelorarbeit, die Leistungsanforderungen und Beurteilungskriterien sowie die Fristen zur Anmeldung und Abgabe der Arbeit bekanntzugeben.
Bachelorarbeiten werden wie normale Seminararbeiten bei den Lehrenden abgegeben, auch die Anmeldung erfolgt ausschließlich bei der jeweils betreuenden Lehrperson. Eine gesonderte Anmeldung bei der Studienprogrammleitung oder der StudienServiceStelle wird nicht vorgenommen. Der_die Lehrende hilft Ihnen gerne bei der Themenfindung, Eingrenzung und betreut den Schreibprozess im üblichen Rahmen. Es ist sinnvoll, frühzeitig das Gespräch in der Sprechstunde zu suchen.
Bachelorarbeiten im empfohlenen Studienpfad
Nach dem empfohlenen Studienpfad ist das Verfassen der zwei BA-Arbeiten für das 3. Semester und 5. Semester vorgesehen.
Handhabung im Wintersemester:
Wenn Sie die Note Ihrer Bachelorarbeit vor Ende der Anmeldephase des Folgesemesters benötigen, um den Punkt des Studienpfads zu erfüllen und/oder die Voraussetzung für den Übergang vom Aufbaumodul ins Vertiefungsmodul zu erfüllen, ist es notwendig Ihre Bachelorarbeit spätestens in der letzten LV-Einheit der zugehörigen LV abzugeben.
Eine vorbereitende Sprechstunde bietet sich am besten vor den Weihnachtsferien an.Wenn Sie keine notwendige Erfüllung des Studienpfads anstreben und im folgenden Semester nicht vom Aufbau- ins Vertiefungsmodul übergehen wollen/ müssen, kann die Abgabefrist für Ihre Bachelorarbeit individuell mit der Lehrperson abgesprochen werden oder richtet sich nach den bekanntgegebenen Fristen der Lehrperson.
Handhabung im Sommersemester:
Wenn Sie die Note Ihrer die Bachelorarbeit vor Ende der Anmeldephase des Folgesemesters benötigen, um den Punkt des Studienpfads zu erfüllen und/oder die Voraussetzung für den Übergang vom Aufbaumodul ins Vertiefungsmodul zu erfüllen, ist es notwendig Ihre Bachelorarbeit spätestens bis zum 15. August abzugeben.Wenn Sie keine notwendige Erfüllung des Studienpfads anstreben und im folgenden Semester nicht vom Aufbau- ins Vertiefungsmodul übergehen wollen/ müssen, kann die Abgabefrist für Ihre Bachelorarbeit individuell mit der Lehrperson abgesprochen werden oder richtet sich nach den bekanntgegebenen Fristen der Lehrperson.
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Arbeitsprozess und formale Richtlinien der Bachelorarbeit
Jede der beiden Bachelorarbeiten hat einen Wert von 5 ECTS. Ein einzelnes Credit entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Arbeitsstunden. Das Thema einer Bachelorarbeit wird in der Vereinbarung mit dem_der Lehrenden so eingegrenzt, dass Sie diese Arbeit in 125 bis 150 Arbeitsstunden inklusive Recherche, Konzept, schriftliche Ausarbeitung, Korrekturlesen, Layout und Ausdruck positiv erledigen können.
Der Studienplan gibt keine formalen Richtlinien für Bachelorarbeiten an. Der_die Lehrende gibt Ihnen gerne Hinweise zu sinnvollen Richtlinien bzw. auf entsprechende Fachliteratur. Es gibt auch kein formales Titelblatt: Arbeiten werden stattdessen an den oder die Lehrende mit dem Formular »033580 Beurteilung Bachelorarbeit und LV« abgegeben.
- Langsam anfangen: Die Bachelorarbeit ist ein Schreibprojekt, das umfangreicher und fordernder ist als eine reguläre Seminararbeit. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor dem Verfassen der ersten Bachelorarbeit das Modul »Wissenschaftliches Arbeiten« zu absolvieren, erste Erfahrungen mit regulären Seminararbeiten zu sammeln (d.h. in den Sprechstunden Feedback zu Ihren bisherigen Leistungen einzuholen) und erst dann mit dem Verfassen der Bachelorarbeit zu beginnen.
Alle formalen Richtlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten am TFM-Insttitut finden Sie im Handbuch Wissenschaftliches Arbeiten.
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Abschluss des Bachelorstudiums
Benötigte Dokumente für den Abschluss des Bachelorstudiums:
- tagesaktuelles Sammelzeugnis
- Teilnahmebestätigung Statistik Austria
Seit dem 15.03.2023 steht Ihnen in u:space die Seite „Studienabschluss Bachelor“ zur Verfügung.
Auf der Seite finden Sie die notwendigen Schritte erklärt, um Ihren Studienabschluss erfolgreich einzureichen und Ihre Studienabschlussdokumente zu erhalten. Sobald Ihre Abschlussleistung berechnet wurde, erhalten Sie ein E-Mail.
In der Folge erscheint auch eine blaue Aktionsmeldung mit dem Link zum Studienabschluss-Formular auf dieser Seite in u:space (dies kann bis zu 2 Werktage dauern). Übermitteln Sie alle notwendigen Informationen im Studienabschluss-Formular. Sofern weitere Informationen benötigt werden, werden Sie von uns kontaktiert.
Sobald Ihre Daten erfolgreich verarbeitet wurden, erhalten Sie per E-Mail alle Abschlussdokumente. Diese sind amtssigniert (Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades, Abschlusszeugnis, Diploma Supplement).
Beachten Sie bitte: Die digitale Einreichung Ihres Studienabschlusses kann nur erfolgen, wenn Sie alle Leistungen korrekt in Ihrem Prüfungspass zugeordnet haben. Wenn Sie alle Leistungen erbracht haben, aber auf u:space keine Möglichkeit sehen, den Abschluss einzureichen, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir die Zuordnung überprüfen oder gegebenenfalls ändern.
Bei Problemen mit der Einreichung auf u:space füllen Sie das Formular »033580 BA Ausstellung Abschlusszeugnis« vollständig aus und senden es mit den erforderlichen Unterlagen (Sammelzeugnis, Teilnahmebestätigung Statistik Austria, ggf. Anerkennungsbescheide) via Kontaktformular an die StudienServiceStelle. Die Teilnahmebestätigung an der Erhebung der Statistik Austria erhalten Sie nach dem Ausfüllen des Online-Fragebogens: https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/#/questionnaire
Ihre Abschlussunterlagen werden im SSC in ca. 4-5 Wochen nach der Einreichung ausgestellt (eine Verständigung erfolgt per E-Mail auf Ihre u:account Adresse).
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Studienbeitrag für Folgesemester bei Abschluss des Studiums
Wenn Sie alle erforderlichen Leistungen für den Abschluss Ihres Studiums vor dem 31. Oktober bzw. vor dem 31. März erbracht und eingetragen erhalten haben, so können Sie Ihren Abschluss beantragen und müssen den Studienbeitrag für das darauffolgende Semester nicht einzahlen. Sollten Sie den Studienbeitrag sicherheitshalber schon entrichtet haben, aber das darauffolgende Semester nicht in Anspruch nehmen, können Sie um Rückerstattung Ihrer Studiengebühren ansuchen. Alle Informationen zum Studienbeitrag und zur Rückerstattung finden Sie hier.