FAQ zum Studium

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  • Wie groß ist der Arbeitsaufwand, den Lehrende verlangen können?

    Das Arbeitspensum, das Studierende in einer Lehrveranstaltung erbringen müssen, wird durch die Zahl der ECTS-Punkte bestimmt, die im Curriculum festgelegt sind. Die ECTS-Punkte ergeben sich dabei aus dem durchschnittlichen Arbeitspensum. Ein ECTS-Punkt bedeutet 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand für den oder die Studierende_n.

    Das Arbeitspensum setzt sich aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden. Dazu zählen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, deren Vorbereitung (auch z.B. Referate oder Arbeitsgruppen), die Prüfungsvorbereitung, das Verfassen von Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen.

    ECTS-Punkte geben keine Auskünfte über den Lerninhalt, die Lernergebnisse oder die erworbenen Kompetenzen von Studierenden. Zulässige Leistungsformen sind durch das Studienrecht und das Curriculum festgelegt. Der Arbeitsaufwand eines Studienjahres wird mit 60 ECTS-Punkten bemessen. Dies entspricht einem tatsächlichen Arbeitsaufwand von etwa 1.500 Stunden.

  • Ich warte schon länger auf eine Note. Was soll ich machen?

    Lehrende haben die gesetzliche Verpflichtung, eine Leistung innerhalb von 28 Tagen zu beurteilen. Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Seminaren, Übungen) gilt das Abgabedatum, bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Konversatorien) der Prüfungstermin.

    Es ist Ihr gutes Recht, auf die Einhaltung dieser Fristen zu bestehen. Sollten Sie innerhalb des legitimen Zeitrahmens keine Beurteilung erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich über das Kontaktformular an die StudienServiceStelle und teilen Sie uns bitte die folgenden Daten mit:

    • Lehrveranstaltungsnummer 
    • Semester
    • Name des_der Lehrenden
    • Datum der Abgabe der Arbeit / des wahrgenommenen Prüfungstermins
    • gegebenenfalls eine Kopie der bereits stattgefundenen Kommunikation mit dem_der Lehrbeauftragten

    Wir leiten dann sofort die notwendigen Schritte ein und unterstützen Sie gerne – auf Wunsch auch unter Wahrung Ihrer Anonymität. Warten Sie bitte im eigenen Interesse nicht zu lange, bevor Sie uns über eine fehlende Beurteilung kontaktieren, sondern melden Sie sich, sobald die Frist ergebnislos verstrichen ist.

  • Wie kann ich meine Lehrenden erreichen?

    Auf u:find lassen sich alle an der Universität Wien und im Studienprogramm Theater-, Film- und Medienwissenschaft tätigen Lehrenden, ihre jeweiligen Kontaktdaten und Sprechstunden finden. Zudem geben Lehrende in der ersten Stunde einer Lehrveranstaltung üblicherweise ihre Kontaktmöglichkeiten bekannt. Fragen Sie im Zweifelsfall bitte in der Sitzung nach.

    Sollten Sie einmal Schwierigkeiten haben, eine_n Lehrende_n zu erreichen, zögern Sie bitte nicht, die StudienServiceStelle zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte denken Sie aber auch daran, dass eine Antwort in der vorlesungsfreien Zeit – vor allem in der Urlaubssaison – manchmal ein wenig dauern kann.

  • Wie kann ich mir eine Leistung anerkennen lassen?

    Für das Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen gibt es zwei Möglichkeiten.

    • Entweder Sie senden das Ihrem Studienplan zugeordnete Formular ausgefüllt und inklusive Ihrer Leistungsnachweise per Kontaktformular an die StudienServiceStelle, oder
    • Sie bringen das Ihrem Studienplan zugeordnete Formular ausgefüllt und inklusive Ihrer Leistungsnachweise persönlich in die StudienServiceStelle.

    Interne Leistungen - also Leistungen, die an anderen Instituten innerhalb der Universität Wien geleistet wurden - können Sie auch selbstständig auf U:SPACE einreichen. Loggen Sie sich dazu wie gewohnt auf u:space ein. Unter u:space >Studium > Anerkennungen gibt es die Möglichkeit, diese selbst einzutragen. Ihr Ansuchen wird dann von der StudienServiceStelle geprüft. Achten Sie beim Eintragen allerdings bitte auf die richtige Zuordnung, um unnötige Korrekturen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen eine der oben angeführten Möglichkeiten.

    Beachten Sie bitte unbedingt auch die Änderungen im Studienrecht ab Wintersemester 2022/23

  • Wie kann ich eine Leistung verbessern?

    Wenn Sie mit einer Ihrer bereits erbrachten Prüfungsleistungen nicht zufrieden sind, können Sie versuchen, diese durch eine wiederholte Teilnahme an der Lehrveranstaltung bzw. Prüfung zu verbessern. Wurde Ihre erste Teilnahme nicht positiv benotet, können Sie sich einfach bei der nächsten Möglichkeit wieder für die Lehrveranstaltung bzw. Prüfung über u:space anmelden.

    Haben Sie die Lehrveranstaltung bzw. Prüfung jedoch positiv absolviert, müssen Sie diese zuerst auf U:SPACE in das Interessensmodul verschieben. Andernfalls erkennt das Anmeldesystem bei der Überprüfung Ihrer Anmeldung, dass Ihnen schon eine positive Prüfungsleistung eingetragen wurde und lässt sie nicht zu. Nach der Verschiebung der Leistung in das Interessensmodul, können Sie sich wieder für die Lehrveranstaltung bzw. Prüfung anmelden.

    Bedenken Sie aber, dass immer die neuere Leistung gilt. Wenn also Ihr Zweitantritt schlechter bewertet wird als Ihr Erstantritt, müssen Sie die Note mit dem aktuelleren Datum wählen.

    Anerkannte Leistungen (zum Beispiel aus dem Erasmus-Programm) können nicht verbessert werden.

  • Wie erhalte ich eine Bescheinigung über meine Durchschnittsnote?

    Auf begründetes Ansuchen erstellen wir Ihnen einmal pro Semester eine Bestätigung über Ihre Durchschnittsnote. Dazu kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

    Fertige Bestätigungen werden Ihnen per E-Mail an Ihre u:account-Adresse gesendet und gelten damit als rechtswirksam zugestellt (ausgedruckte Exemplare erhalten Sie von uns ausschließlich auf persönliche Anfrage in der StudienServiceStelle).

    Die Bestätigung der Durchschnittsnote kann nur VOR Beendigung des Studiums beantragt werden. Ist das Studium bereits abgeschlossen, so wird die Durchschnittsnote den Abschlussdokumenten beigelegt.

  • Was muss ich machen, um mein Studium abzuschließen?

    Wenn Sie sämtliche im Curriculum vorgeschriebene Leistungen erbracht haben und die Beurteilungen im Sammelzeugnis aufscheinen, können Sie Ihr Studium abschließen.