Beurteilung und Fristen

Die Art der Beurteilung hängt neben sonstigen Beurteilungskriterien auch vom Lehrveranstaltungstyp ab. In Übungen, Proseminaren und Seminaren wird die Endnote aus mehreren (mindestens zwei) Teilleistungen berechnet. In Vorlesungen und Konversatorien beruht sie auf einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung.

Noteneingabe

Sobald die Noten feststehen, geben Sie diese auf u:space ein. Denken Sie bitte daran, die Noten auch auf u:space nach der Eingabe freizugeben. Nur dann scheinen sie im Zeugnis von Studierenden auf.

Notenskala

Das österreichische Benotungssystem basiert auf einer Notenskala von 1 bis 5. Es werden nur ganze Noten vergeben und keine mit Dezimalstellen. Alle Studierenden müssen benotet werden und es gibt keine sonstige "Teilnahmebescheinigung".

1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = genügend, 5 = nicht genügend (negative Leistung)

NE = Nicht erschienen (relevant nur für Vorlesungsprüfungen!)
AB = Abmelden
X = Plagiat bzw. erschlichene Leistung - dies bitte ausschließlich nach Rücksprache mit der Studienprogrammleitung in bestätigtem Plagiatsfall nach Plausibilitätskontrolle zu vergeben

Fristen für Abgabe und Noteneintragung: »Last Exit 27«

Sie haben nach dem (individuellen) Abgabedatum der letzten Leistung – z.B. eine schriftliche Hausarbeit in Übungen, Proseminaren und Seminaren oder eine Klausur in Vorlesungen und Konversatorien – maximal 27 Tage Zeit für Korrektur und Eintragung der Note.

Wenn Sie auf u:space Noten eintragen, müssen Sie in das Feld »ERBRACHT AM« das individuelle Abgabedatum der letzten Teilleistung eintragen, nicht das Datum an dem Sie die Note eintragen; dieses wird automatisch erfasst. Die Note muss spätestens am 27. Tag nach dem Abgabedatum eingetragen werden. Bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Konversatorien) muss die Note spätestens am 27. Tag nach dem jeweiligen Prüfungstermin eingetragen sein.

Sollte es zu Problemen bei der Eingabe von Abgabedatum oder Note kommen oder wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte sofort den Lehrendenservice (lehre.tfm@univie.ac.at). Wir helfen Ihnen gerne!

Als Lehrende*r legen Sie die Abgabefristen innerhalb der studienrechtlich verbindlichen Maximalfristen selbst fest. Die Kommunikation der Fristen gegenüber den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung ist verpflichtend.

Maximalfristen

Wintersemester: 30. April
Die Eintragung der Note muss spätestens am 27. Tag danach erfolgen, d.h. bis spätestens 27. Mai.
Sommersemester: 30. September
Die Eintragung der Note muss spätestens am 27. Tag danach erfolgen, d.h. bis spätestens 27. Oktober.

Bitte tragen Sie die Noten fristgerecht ein!

Wir ersuchen Sie, die Fristen für die Noteneintragung unbedingt einzuhalten. Wenn mehr als 27 Tage zwischen Abgabedatum und Ihrer Noteneingabe liegen, meldet das System dem Rektorat, dass die Note(n) zu spät eingetragen wurde(n) - selbst wenn der Eintrag noch innerhalb der Maximalfrist liegt. Verspätet eingetragene Noten bewirken einen finanziellen Schaden für die Fakultät und das Institut.

Bitte um frühere Fristensetzung im Aufbaumodul!

Bei Lehre im Modul »Aufbau« bitten wir Sie, die Note lieber so früh wie möglich einzutragen, damit Studierende sich rechtzeitig für aufbauende Lehrveranstaltungen im Vertiefungsmodul im Folgesemester (spätestens vor Mitte Februar für das Sommersemester, bzw. vor Mitte September für das Wintersemester) anmelden können.

Ein Beispiel zur Illustration

Eine Blocklehrveranstaltung (prüfungsimmanent, also PS, SE oder UE) findet im April und Mai statt, die Deadline für die Abgabe der letzten Teilleistung wird mit 30. Juni kommuniziert. Die Noten für die Studierenden, die an diesem Tag abgegeben haben, müssen spätestens am 27. Juli eingetragen und freigegeben werden. Wobei darauf geachtet werden muss, dass auf u:space als Datum der erbrachten Leistung der 30. Juni (oder später) eingegeben wird.

Sollten Studierende mit Ihrer Genehmigung die letzte Teilleistung verspätet abgeben, können Sie die Deadline spätestens bis zum 30. September (für das Sommersemester) bzw. bis zum 30. April (für das Wintersemester) verlängern. Die Note muss in diesem Fall bis spätestens 27. Oktober bzw. 27. Mai eingetragen werden.

Wichtig

Alle Studierenden müssen beurteilt werden

Am Ende des Semesters sind alle Personen, die angemeldet sind, aber keine Leistung erbracht haben, mit »nicht genügend« (5) zu beurteilen. Abmeldungen sind nur mehr möglich, wenn wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden können. Die Entscheidung unterliegt der Lehrveranstaltungsleitung.

/

  • Beurteilung in Übungen, Proseminaren und Seminaren

    Die Endnote berechnen Sie aus mindestens zwei mündlichen oder schriftlichen Teilleistungen. 

    Bei einer negativen Teilleistung (z. B. wenn die schriftliche Arbeit nicht abgegeben wurde) ist die Endnote nicht automatisch negativ. Sie können jedoch einfordern, dass jede Teilleistung mindestens mit ›genügend‹ bewertet sein muss, damit auch die Endnote mindestens ›genügend‹ ist. Beispielsweise mit folgender Formulierung: »Die Endnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der gewichteten Einzelleistungen, wobei jede Einzelleistung erbracht werden muss. Werden eine oder mehrere Einzelleistungen nicht erbracht oder negativ beurteilt, kann die Gesamtnote nicht positiv sein (führt zur Abwertung).« Falls Sie dies nicht einfordern, basiert die Endnote allein auf dem rechnerischen Durchschnitt bzw. der prozentualen Gewichtung.

  • Beurteilung in Vorlesungen und Konversatorien

    Studierende schließen mit einer schriftlicher Prüfung (Klausur) ab.
    Insgesamt gibt es vier Prüfungstermine bzw. Antrittsmöglichkeiten. Der erster Prüfungstermin ist am Ende des Semesters in der letzten Einheit, die folgenden drei Termine am Anfang, Mitte und Ende des Folgesemesters.

    Schriftliche Prüfungen müssen über ein Deckblatt verfügen, das eine Reihe von Angaben enthalten muss: Eine Vorlage finden Sie hier.

  • Beurteilungsstandards in unserem Studienprogramm

    Im Sommersemester 2016 haben Studienprogrammleitung und Studienkonferenz der Theater-, Film- und Medienwissenschaft eine Handreichung erarbeitet, die Lehrenden und Studierenden Empfehlungen für die Beurteilung akademischen Schreibens in der Theater-, Film- und Medienwissenschaft geben soll. Diese Handreichung wurde im Rahmen einer Arbeitssitzung im April 2016 am Institut beraten und verabschiedet.

    • Die Handreichung ist explizit als Empfehlung und nicht als Richtlinie gedacht.
    • Sie soll Studierenden ermöglichen, sich in allgemeiner Form über im Studienprogramm existente Erwartungen an die Qualität ihrer schriftlichen Arbeiten zu informieren.
    • Lehrende sind eingeladen, diese Empfehlung zu nutzen, um Studierende über Beurteilungskriterien zu unterrichten oder auf ihrer Basis eigene Kriterien und Gewichtungen zu erarbeiten.
  • Umgang mit erschlichenen Leistungen

    Das Büro Studienpräses hat eine Handreichung zusammengestellt, in der Sie Informationen zum Umgang mit erschlichenen Leistungen finden. Weitere Informationen zum Vorgehen bei erschlichenen Leistungen finden Sie auch im Handbuch für Lehrende (Seite 46-48). Bitte setzten Sie sich in jedem Fall mit der StudienServiceStelle in Verbindung, die jedes weitere Vorgehen mit Ihnen bespricht.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie den Lehrendenservice:

lehre.tfm@univie.ac.at
+43 (1) 4277-45125

Wir unterstützen Sie gerne!

Nützliche Links

↑ nach oben