FAQ zum Studium
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Wie groß ist der Arbeitsaufwand, den Lehrende verlangen können?
Das Arbeitspensum, das Studierende in einer Lehrveranstaltung erbringen müssen, wird durch die Zahl der ECTS-Punkte bestimmt, die im Curriculum festgelegt sind. Die ECTS-Punkte ergeben sich dabei aus dem durchschnittlichen Arbeitspensum. Ein ECTS-Punkt bedeutet 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand für den oder die Studierende_n.
Das Arbeitspensum setzt sich aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden. Dazu zählen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, deren Vorbereitung (auch z.B. Referate oder Arbeitsgruppen), die Prüfungsvorbereitung, das Verfassen von Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen.
ECTS-Punkte geben keine Auskünfte über den Lerninhalt, die Lernergebnisse oder die erworbenen Kompetenzen von Studierenden. Zulässige Leistungsformen sind durch das Studienrecht und das Curriculum festgelegt. Der Arbeitsaufwand eines Studienjahres wird mit 60 ECTS-Punkten bemessen. Dies entspricht einem tatsächlichen Arbeitsaufwand von etwa 1.500 Stunden.
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Ich warte schon länger auf eine Note. Was soll ich machen?
Lehrende haben die gesetzliche Verpflichtung, eine Leistung innerhalb von 28 Tagen zu beurteilen. Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Seminaren, Übungen) gilt das Abgabedatum, bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Konversatorien) der Prüfungstermin.
Es ist Ihr gutes Recht, auf die Einhaltung dieser Fristen zu bestehen. Sollten Sie innerhalb des legitimen Zeitrahmens keine Beurteilung erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend schriftlich über das Kontaktformular an die StudienServiceStelle und teilen Sie uns bitte die folgenden Daten mit:
- Lehrveranstaltungsnummer
- Semester
- Name des_der Lehrenden
- Datum der Abgabe der Arbeit / des wahrgenommenen Prüfungstermins
- gegebenenfalls eine Kopie der bereits stattgefundenen Kommunikation mit dem_der Lehrbeauftragten
Wir leiten dann sofort die notwendigen Schritte ein und unterstützen Sie gerne – auf Wunsch auch unter Wahrung Ihrer Anonymität. Warten Sie bitte im eigenen Interesse nicht zu lange, bevor Sie uns über eine fehlende Beurteilung kontaktieren, sondern melden Sie sich, sobald die Frist ergebnislos verstrichen ist.
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Wie kann ich meine Lehrenden erreichen?
Auf u:find lassen sich alle an der Universität Wien und im Studienprogramm Theater-, Film- und Medienwissenschaft tätigen Lehrenden, ihre jeweiligen Kontaktdaten und Sprechstunden finden. Zudem geben Lehrende in der ersten Stunde einer Lehrveranstaltung üblicherweise ihre Kontaktmöglichkeiten bekannt. Fragen Sie im Zweifelsfall bitte in der Sitzung nach.
Sollten Sie einmal Schwierigkeiten haben, eine_n Lehrende_n zu erreichen, zögern Sie bitte nicht, die StudienServiceStelle zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte denken Sie aber auch daran, dass eine Antwort in der vorlesungsfreien Zeit – vor allem in der Urlaubssaison – manchmal ein wenig dauern kann.
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Wie kann ich mir eine Leistung anerkennen lassen?
Senden das Ihrem Studienplan zugeordnete Formular ausgefüllt und inklusive Ihrer Leistungsnachweise per Kontaktformular an die StudienServiceStelle. Sollten Sie Beratung zum Ausfüllen des Formulars benötigen, hilft Ihnen die StudienServiceStelle gerne dabei.
Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Informationen zu Anerkennungen.
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Wie kann ich eine Leistung verbessern?
Wenn Sie mit einer Ihrer bereits erbrachten Prüfungsleistungen nicht zufrieden sind, können Sie versuchen, diese durch eine wiederholte Teilnahme an der Lehrveranstaltung bzw. Prüfung zu verbessern. Wurde Ihre erste Teilnahme nicht positiv benotet, können Sie sich einfach bei der nächsten Möglichkeit wieder für die Lehrveranstaltung bzw. Prüfung über u:space anmelden.
Haben Sie die Lehrveranstaltung bzw. Prüfung jedoch positiv absolviert, müssen Sie diese zuerst auf U:SPACE in das Interessensmodul verschieben. Andernfalls erkennt das Anmeldesystem bei der Überprüfung Ihrer Anmeldung, dass Ihnen schon eine positive Prüfungsleistung eingetragen wurde und lässt sie nicht zu. Nach der Verschiebung der Leistung in das Interessensmodul, können Sie sich wieder für die Lehrveranstaltung bzw. Prüfung anmelden.
Bedenken Sie aber, dass immer die neuere Leistung gilt. Wenn also Ihr Zweitantritt schlechter bewertet wird als Ihr Erstantritt, müssen Sie die Note mit dem aktuelleren Datum wählen.
Anerkannte Leistungen (zum Beispiel aus dem Erasmus-Programm) können nicht verbessert werden.
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Wie erhalte ich eine Bescheinigung über meine Durchschnittsnote?
Auf begründetes Ansuchen erstellen wir Ihnen einmal pro Semester eine Bestätigung über Ihre Durchschnittsnote. Dazu kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Fertige Bestätigungen werden Ihnen per E-Mail an Ihre u:account-Adresse gesendet und gelten damit als rechtswirksam zugestellt (ausgedruckte Exemplare erhalten Sie von uns ausschließlich auf persönliche Anfrage in der StudienServiceStelle).
Die Bestätigung der Durchschnittsnote kann nur VOR Beendigung des Studiums beantragt werden. Ist das Studium bereits abgeschlossen, so wird die Durchschnittsnote den Abschlussdokumenten beigelegt.
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Was muss ich machen, um mein Studium abzuschließen?
Wenn Sie sämtliche im Curriculum vorgeschriebene Leistungen erbracht haben und die Beurteilungen im Sammelzeugnis aufscheinen, können Sie Ihr Studium abschließen.
- Für das Bachelorstudium:
In u:space sollte Ihnen die Seite „Studienabschluss Bachelor“ zur Verfügung stehen.Auf der Seite finden Sie die notwendigen Schritte erklärt, um Ihren Studienabschluss erfolgreich einzureichen und Ihre Studienabschlussdokumente zu erhalten. Sobald Ihre Abschlussleistung berechnet wurde, erhalten Sie ein E-Mail.
In der Folge erscheint auch eine blaue Aktionsmeldung mit dem Link zum Studienabschluss-Formular auf dieser Seite in u:space (dies kann bis zu 2 Werktage dauern). Übermitteln Sie alle notwendigen Informationen im Studienabschluss-Formular. Sofern weitere Informationen benötigt werden, werden Sie von uns kontaktiert.
Sobald Ihre Daten erfolgreich verarbeitet wurden, erhalten Sie per E-Mail alle Abschlussdokumente. Diese sind amtssigniert (Bescheid über die Verleihung eines akademischen Grades, Abschlusszeugnis, Diploma Supplement).
Beachten Sie bitte: Die digitale Einreichung Ihres Studienabschlusses kann nur erfolgen, wenn Sie alle Leistungen korrekt in Ihrem Prüfungspass zugeordnet haben. Wenn Sie alle Leistungen erbracht haben, aber auf u:space keine Möglichkeit sehen, den Abschluss einzureichen, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir die Zuordnung überprüfen oder gegebenenfalls ändern.
Bei Problemen mit der Einreichung auf u:space füllen Sie das Formular »033580 BA Ausstellung Abschlusszeugnis« vollständig aus und senden es mit den erforderlichen Unterlagen (Sammelzeugnis, Teilnahmebestätigung Statistik Austria, ggf. Anerkennungsbescheide) via Kontaktformular an die StudienServiceStelle. Die Teilnahmebestätigung an der Erhebung der Statistik Austria erhalten Sie nach dem Ausfüllen des Online-Fragebogens: Teilnahmebestätigung Statistik Austria
Ihre Abschlussunterlagen werden im SSC in ca. 4-5 Wochen nach der Einreichung ausgestellt (eine Verständigung erfolgt per E-Mail auf Ihre u:account Adresse).
- Für das Masterstudium:
Folgen Sie bitte der vom StudienServiceCenter formulierten Anleitung zum Abschluss des Masterstudiums.
- Für das Bachelorstudium:
