ERASMUS+ Outgoing

Interessieren Sie sich für ein Auslandssemester? Dann finden Sie hier alle Informationen zu den ERASMUS-Programmen der Studienrichtung Theater-, Film- und Medienwissenschaft. Bitte lesen Sie auch das Informationsblatt und die Checkliste des International Office sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige, allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen.

 Informationsveranstaltung zum ERASMUS-Programm vom 28.01.2021

FAQ zu ERASMUS+ Outgoing

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  • Studienplätze

    Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. In dieser Liste können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.

  • Voraussetzungen

    Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien. Am Institut tfm ist ein ERASMUS-Studienaufenthalt erst nach Absolvierung der StEOP und frühestens ab dem 3. Semester möglich. Zudem darf das Curriculum noch nicht zur Gänze abgeschlossen und noch wenigstens 15 ECTS zu erbringen sein. 

    Sprachnachweis

    Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Universität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Als Sprachnachweis wird neu auch ein Zentralmaturazeugnis (Österreich) anerkannt, wenn die jeweilige Sprache schriftlich und mündlich abgelegt wurde und das Niveau ausgewiesen ist.

    Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz in den Informationen zum Agreement im Outgoing Portal (Informationssymbol am linken Zeilenrand). Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis für die Anmeldung verlangt (zB TOEFL, IELTS etc.).

  • Bewerbungsfristen

    In der Hauptvergabephase (NEU: 20.01. - 05.03.) werden Plätze für das Wintersemester , für das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze (NEU: 20.09. - 05.10.) für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben. Die Einreichfristen finden Sie hier.

  • Bewerbungsprozedere

    Die Bewerbung erfolgt NEU ausschließlich über das digitale Mobility Online-Portal:

    1. Bewerbung in Mobility Online anlegen

    Mobility Online ist ein Online-Tool, in dem Bewerbungen angelegt und Auslandsaufenthalte administriert werden. Wenn Sie sich in unserer Studienrichtung um einen Austauschplatz bewerben möchten, müssen Sie eine Bewerbung in Mobility Online anlegen und Ihre Antragsdokumente dort hochladen.

    Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Motivationsschreiben*
    • CV
    • Sammelzeugnis
    • Sprachnachweise
    • Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis, kein Führerschein)

    *Das Motivationsschreiben kann in Deutsch verfasst werden. Sie müssen mindestens zwei und können maximal drei Präferenzen (Wunschuniversitäten) nennen. 

    Beachten Sie, dass der Bewerbungslink für Mobility Online nur während der Bewerbungszeiträume funktioniert!

    Sollten es mehr Bewerbungen als Plätze geben, wird der Fachkoordinator Bewerbungsgespräche führen.

    Die Auswahlkriterien setzen sich wie folgt zusammen:

    • Formale Voraussetzungen sind erfüllt
    • Studienleistung und -fortschritt (mindestens abgeschlossene StEOP)
    • Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben
  • Kurswahl und Learning Agreement

    Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office. Das Learning Agreement erstellen Sie direkt aus Ihrem Workflow in Mobility Online.

    Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrer StudienServiceStelle. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann von der StudienServiceStelle zu den Öffnungszeiten unterzeichnet.

    Bei Unklarheiten bezüglich der Anrechnung wenden Sie sich bitte ausschließlich bei der StudienServiceStelle.

    Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuniversität das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, schicken Sie bitte selbstständig einen Scan des Learning Agreement zur Unterzeichnung an die Gastuniversität. Anschließend laden Sie das von der Gastuniversität unterschriebene Learning Agreement in Mobility Online hoch.

  • Änderung Learning Agreement

    Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie der StudienServiceStelle oder dem Mobilitätskoordinator bekanntgegeben, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen.

    Für Änderungen erstellen Sie direkt aus Mobility Online ein Learning Agreement During the Mobility, in dem Sie die geänderten Kurse angeben und dann an die SPL zur Unterschrift übermitteln. Informieren Sie sich bitte auch über das Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Das von SPL und Gastuniversität unterzeichnete Learning Agreement During the Mobility laden Sie in Mobility Online hoch. Weitere Informationen zum Learning Agreement During the Mobility finden Sie hier.

  • Anerkennungen

    Nach Ihrer Rückkehr erstellen Sie aus Mobility Online das Learning Agreement After the Mobility und lassen sich von Ihrer Studienprogrammleitung/StudienServiceStelle die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Anschließend laden Sie das Transcript of Records sowie Ihr Learning Agreement After the Mobility oder den Anerkennungsbescheid in Mobility Online hoch.

    Tipps zur Anerkennung

    • Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit Ihrer StudienServiceStelle ab.
    • Die Anerkennung von »Alternativen Erweiterungen« (im Bachelor) ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium ›aufzuheben‹.
    • Wenn Sie über ein angemeldetes Erweiterungscurriculum für einen ERASMUS-Platz nominiert sind, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.
    • Beachten Sie die TUI-Regel.
    • Leistungen müssen numerisch ausdrückbar sein. Bewertungen wie ›teilgenommen‹, ›attended‹, ›pass‹ usw. können nicht berücksichtigt werden. Bestehen Sie daher bei dem_der Lehrveranstaltungsleiter_in auf eine numerische Beurteilung. Diese kann im Notfall auch separat dem Sammelzeugnis (Transcript of Records) beigelegt werden.
    • Falls an ihrer Gastuniversität das Bewertungssystem nicht dem in Österreich entspricht, verlangen sie beim ERASMUS-Büro der Gastuniversität eine sogenannte Äquivalenztabelle.

Fachkoordinator für ERASMUS+

Mag. Patric Blaser
patric.blaser@univie.ac.at
+43 (1) 4277-48434

Althanstraße 14
UZA II, Rotunde
Zimmer 2H463

Sprechstunde während des Semesters:
Dienstag 12.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Grundriss der Ebene 4 der Rotunde des UZA II mit Markierung auf dem Zimmer 2H463, dem Büro des Erasmus-Koordinators.