Masterstudium »Theater-, Film- und Medienwissenschaft«
Studienkennzahl 066 583
Das Curriculum des Masterstudiums »Theater-, Film- und Medienwissenschaft« hat einen Umfang von 120 ECTS und eine Dauer von vier Semestern. Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium »Theater-, Film- und Medienwissenschaft« an der Universität Wien oder ein facheinschlägiges und gleichwertiges Studium an einer anderen Bildungseinrichtung Voraussetzung. Das Studium schließt mit einer Masterarbeit ab.
Fakten zum Masterstudium
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Studienziele und Qualifikationsprofil
Das Masterstudium »Theater-, Film-und Medienwissenschaft« an der Universität Wien befähigt zu einer profunden und eigenständigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Theater, Film und Medien aus theoretischer und historischer Perspektive. Das Studium ist forschungsgeleitet und befasst sich mit der Herausbildung theatraler, filmischer und medialer Prozesse in (trans-)kulturellen Kontexten. Erforscht wird deren Stellenwert für sowohl ästhetisch wie auch apparativ bedingte Formen der Kollektivbildung und Individualisierung, der Wahrnehmung und Wissensproduktion.
Generelle Merkmale medialer, theatraler und filmischer Konstellationen werden ebenso thematisiert wie ihre jeweiligen kulturellen und historischen Dynamiken. Dabei stehen die Integration und transversale Verknüpfung der Gegenstandsbereiche im Zentrum des Studiums. Notwendige Bedingung für diese Forschung ist ein reflektierter und kritischer Umgang mit kulturwissenschaftlichen und fachspezifischen Methoden der Geschichtsschreibung und Theoriebildung.
Die Absolvent_innen des Masterstudiums »Theater-, Film-und Medienwissenschaft« an der Universität Wien haben Kenntnisse von der ästhetischen und technischen Komplexität theatraler und medialer Formen, ihren historischen Voraussetzungen und kulturellen Effekten. Weiters verfügen sie über Qualifikationen, die für sämtliche Berufsbilder im medienkulturellen, wissenschaftlichen und künstlerischen Feld grundlegend sind. Dazu zählen neben dem Wissen über Theater, Film und Medien die Kompetenzen der Recherche, der Textproduktion, der Wissensvermittlung und Präsentation.
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Berufsfelder
Absolvent_innen arbeiten in der Produktion von Theater, Film, Radio und Fernsehen, in Museen, in Verlagen und in den sozialen Medien; sie gestalten inhaltlich und konzeptuell künstlerische Prozesse, Festivals, Ausstellungen und sind in den Bereichen Redaktion, Mediengestaltung, digitale Kommunikation, Presse und Kulturverwaltung tätig. Auch das expandierende Feld der Film- und Medienvermittlung in der Schul- und Weiterbildung zählt zum Tätigkeitsprofil der Absolvent_innen. Das viersemestrige Masterstudium qualifiziert zudem für die weiterführende wissenschaftliche Tätigkeit im Rahmen eines Doktoratsstudiums.
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Zulassung
Die Zulassung zum Masterstudium »Theater-, Film-und Medienwissenschaft« setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, Fachhochschul-Bachelorstudiums, oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium »Theater-, Film-und Medienwissenschaft« an der Universität Wien. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.
- Die Anmeldung und Zulassung zum Masterstudium erfolgt durch das Referat Studienzulassung.
- Ob Ihr BA-Studium facheinschlägig und gleichwertig ist, wird erst nach dem Antrag auf Zulassung überprüft. Die StudienServiceStelle gibt Ihnen gerne weitere, unverbindliche Auskünfte. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
- Eine Liste von gleichwertigen Studien, die ohne Auflagen zur Zulassung für den Master »Theater-, Film- und Medienwissenschaft« berechtigen, finden Sie auf den Seiten des Referats Studienzulassung.
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Offenes Modul
Im Masterstudiengang »Theater-, Film- und Medienwissenschaft« können Studierende im Wahlmodul »Offenes Modul« nach Maßgabe des Angebots und nach Maßgabe freier Plätze prüfungsimmanente und nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 10 ECTS-Punkten wählen.
Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist im Voraus von der Studienprogrammleitung zu genehmigen. Dies geschieht durch einen Antrag an die StudienServiceStelle mit dem Formular »066583 MA Offenes Modul Bewilligung«. Die Studienprogrammleitung hat die Absolvierung von Lehrveranstaltungen zu genehmigen, sofern diese unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Studierenden das Masterstudium »Theater-, Film- und Medienwissenschaft« sinnvoll ergänzen und die Qualifikation zur Erarbeitung der Masterthemen unterstützen. Der Antrag inkludiert daher eine kurze Begründung von etwa 300 Zeichen, innerhalb der Sie diese besonderen Interessen erläutern und eine vollständige Auswahl der Lehrveranstaltungen, die für das Modul vorgesehen sind. In der Regel müssen diese Lehrveranstaltungen über MA-Niveau verfügen.
Alle Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft können für das Offene Modul ohne Genehmigung verwendet werden, es ist kein Antrag erforderlich.
Wir empfehlen, das »Offene Modul« zusammenhängend in einem einzigen Semester zu absolvieren.
Bitte beachten Sie: Alle Leistungen, die im »Offenen Modul« ohne vorherige Genehmigung belegt werden (ausgenommen davon sind Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium Theater-, Film- und Medienwissenschaft), müssen ausnahmslos ins Interessensmodul verschoben werden und können nicht für das »Offene Modul« verwendet werden.
Tipps:
- das »Offene Modul« muss als ganzes genehmigt werden
- die Lehrveranstaltungen müssen in der Zukunft liegen
- Lehrveranstaltungen sollten in der Regel Masterniveau haben
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Forschungspraktikum
Im Masterstudium »Theater-, Film- und Medienwissenschaft« ist in spezifischen Fällen in zwei Modulen die Anerkennung einer praktischen, eigenständigen Forschungstätigkeit möglich: Im Wahlmodul »Projektforschung« sowie im Wahlmodul »Artistic Research« zu je 10 ECTS-Punkten.
Bei einer solchen Tätigkeit handelt es sich nicht um die praktische Anwendung erworbener wissenschaftlicher Fähigkeiten (und damit nicht um Berufseinstiegspraktikum), sondern um die Durchführung eines Forschungsprojektes. Dieses kann in ein größeres Projekt oder eine Dachorganisation eingebunden sein, wichtig ist eine eigenständige Leistung Ihrerseits. Erfahrungsgemäß erfüllen nur wenige Projekte die notwendigen Anforderungen; erkundigen Sie sich gegebenenfalls bitte im Vorhinein, ob Ihr Vorhaben den Kriterien entspricht.
Die anzuerkennenden Tätigkeiten sollen einen wissenschaftlich-theoretischen Mehrwert haben, das heißt eine erkenntnisleitende Fragestellung sowie ein planvolles Vorgehen in abgrenzbaren Einzelschritten aufweisen. Die Durchführung des Projekts muss zum Erreichen der Studienziele des Masters beitragen. Wichtig ist die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Theorien und Methoden. Tätigkeiten, die keinen klaren Forschungsbezug aufweisen, können nicht anerkannt werden, d.h. der Begriff ›Praktikum‹ sollte hier eher als ›praktisches Forschungsprojekt‹ verstanden werden.
Folgende Bedingungen müssen für eine Anerkennung erfüllt sein:
- Die Tätigkeit muss sich forschungsrelevant an den Modulzielen orientieren und ihrer Erreichung dienen.
- Die praktische Forschungstätigkeit muss sich in den Studienverlauf integrieren lassen und wissenschaftlich anschlussfähig sein.
- Im Wahlmodul »Projektforschung« ist das umzusetzende Modulziel, eigenständig aktuelle Forschungsansätze und –methoden anzuwenden.
- Im Wahlmodul »Artistic Research« sind das umzusetzende Modulziel spezifisch künstlerische Formen der Wissensgenese.
Vor Beginn der Tätigkeit ist in der StudienServiceStelle ein Antrag auf spätere Anerkennung mit dem Formular »066583 MA Praktikum Bewilligung« zu stellen. Dieser Antrag verlangt von Ihnen folgende Angaben:
- Die Arbeitsstelle sowie die Art und den Umfang der praktisch-wissenschaftlichen Tätigkeit.
- Das präzise Benennen einer Forschungsfrage oder eines Forschungsprojektes (1-3 Sätze) in Bezug auf die jeweiligen Modulziele.
- Eine Auflistung der Einzelschritte, die im Rahmen der Tätigkeit zur Erreichung dieser Ziele unternommen werden. Der Anteil eigenständiger Forschung muss dabei deutlich werden.
Eine rückwirkende Genehmigung von Praktika ist nicht möglich.
Das Projekt muss ein Mindestausmaß von 250 Zeitstunden haben. Dies entspricht bei einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden einer Dauer von etwa sechs Wochen.
Am Ende des Forschungstätigkeit ist ein reflektierender Bericht im Umfang von etwa 3.500 Zeichen (ca. 2-3 Seiten) zu verfassen und mit dem Formular »066583 MA Praktikum Bestätigung« in der StudienServiceStelle einzureichen. Die Tätigkeit wird anhand dieses Berichtes als »mit Erfolg teilgenommen« oder »ohne Erfolg teilgenommen« beurteilt.
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