Masterprüfung
Hat Ihnen Ihr_e Betreuer_in die Note Ihrer Masterarbeit mitgeteilt und wurde diese Note eingetragen? Dann steht nur noch die Masterprüfung vor dem Ende Ihres Studiums. Hier erfahren Sie, wie sie abläuft und welche Schritte Ihrerseits nötig sind, um sie zu vereinbaren und anzumelden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen, die positive Beurteilung der Masterarbeit, die Eintragung der Note sowie ein bestätigter Prüfungspass (die Bestätigung wird per Formular in der StudienServiceStelle beantragt).
Prüfungsform
An Ihrer Masterprüfung nehmen außer Ihnen selbst drei weitere Personen teil: Ein_e Vorsitzende_r (die_der das Verfahren formal durchführt und auch das Protokoll verfasst), sowie ein_e Erstprüfer_in und ein_e Zweitprüfer_in. Häufig ist die erstprüfende Person identisch mit der Person, die Ihrer Masterarbeit betreut hat; darauf (wie auf die gesamte Zusammensetzung der Prüfungskommission) gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch.
- Eine konkrete Prüfungsdauer ist nicht vorgeschrieben; üblich ist jedoch eine Länge von etwa 40-50 Minuten.
- Nach der Prüfung wird Sie die Prüfungskommission hinausbitten und sich kurz beraten. Danach erfahren Sie sofort die Note.
- Prüfungen sind öffentlich, d.h. Sie können nach Maßgabe der Raumkapazität Gäste mitbringen und dritte Personen können Ihrer Prüfung unangemeldet beiwohnen.
Inhalt der Prüfung
Die Masterprüfung ist eine Defensio: Sie besteht aus der Verteidigung des Vorgehens und der Ergebnisse Ihrer Masterarbeit. In diesem Zusammenhang können auch Fragen zum unmittelbaren wissenschaftlichen Umfeld der Arbeit gestellt werden.
- Üblicherweise stellen Sie zu Beginn in einem kurzen mündlichen Vortrag das Projekt Ihrer Masterarbeit vor: Was war das Anliegen? Wie sah Ihr Vorgehen aus? Zu welchen Ergebnissen und Erkenntnissen sind Sie gekommen?
- Daran anschließend ergibt sich ein Prüfungsgespräch, das im besten Fall eine wissenschaftliche Argumentation auf Augenhöhe darstellt.
Zum genauen Ablauf der Prüfung informiert Sie gerne Ihr_e Betreuer_in.
Terminvereinbarung der Prüfung
Nachdem die Note Ihrer Masterarbeit eingetragen worden ist, müssen Sie den Termin Ihrer Prüfung festlegen. Dies geschieht durch eine persönliche Absprache mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin. Mit ihr_ihm besprechen Sie auch, wer als zweitprüfende Person in Frage kommt sowie den Vorsitz übernehmen kann. All diese Personen müssen dem Kreis jener Lehrenden, die Masterarbeiten betreuen können, entstammen (dem unter "Betreuung der Masterarbeit" aufgeführten, sogenannten Prüfungssenat). Wer sich nicht auf dieser Liste befindet, kann leider keine Funktion übernehmen. Möchten Sie, dass ihr_e Betreuer_in nicht an der mündlichen Prüfung teilnimmt? Kein Problem, wenden Sie sich einfach an die Studienprogrammleitung.
Anmeldung der Prüfung
Die Anmeldung und Zulassung zur Masterprüfung erfolgt beim StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät im Rahmen der dortigen Öffnungszeiten. Senden Sie nach Erhalt ihrer Note der Masterarbeit das Formular SL/P4, aus dem der zuvor vereinbarte Termin hervorgeht, an das StudienServiceCenter der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät. Es ist nicht erforderlich Unterschriften der Lehrenden zur Bestätigung des vereinbarten Termins einzuholen.
Sie benötigen zusätzlich einen bestätigten Prüfungspass (die Bestätigung wird per Formular in der StudienServiceStelle beantragt). Zwischen Ihrer Anmeldung und dem eigentlichen Prüfungstermin müssen mindestens zwei Wochen liegen.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie keine weitere Verständigung. Kommen Sie einfach zum vereinbarten Prüfungstermin zum angegeben Raum.